ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Hotel Am Springhorstsee
Inh. Thorsten Scholz
Springhorstsee 2
30938 Burgwedel
Telefon: 05139/89930
Fax: 05139/27070
USt-ID-Nr: DE237383745
StNr. 16/141/02594

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung des Hotels und der angrenzenden Räumlichkeiten sowie aller Außenbereiche zur
Durchführung von Veranstaltungen aller Art und mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung an Individualgäste und Reisegruppen.

2. Aller Verträge und Reservierungen von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommen zwischen dem Kunden und dem dem Hotel zustande. Die Vereinbarungen werden schriftlich durch das Restaurant oder das Hotel bestätigt. Die Vereinbarungen sind für die Vertragsparteien binden. Die Überlassung von Räumen und Flächen sowohl im Innen- und Außenbereich begründet ein Mietverhältnis. Die Unter- oder Weitervermietung von Räumen oder Flächen bedarf der schriftlichen Genehmigung  des Hotels.

3. Das Hotel berechtigt, angemessene Vorauszahlungen von den Kunden zu verlangen. Als maßgeblicher Zeitpunkt der Bezahlung gilt der Eingang der Zahlung beim Hotel.

4. Soweit die gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen von Speisen und Getränken eingeschlossen. Eine Erhöhung der gesetzlichen
Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten der Kunden.

5. Die Rechnungen des Hotels und sind, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

6. Die Kunden dürfen Speisen oder Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In abweichenden Fällen kann eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen werden Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.

7. Das Hotel behält sich vor, dem Kunden Personal- und Materialkosten in Rechnung zu stellen, wenn durch Verschulden des Kunden kurzfristige Verspätungen von vereinbarten Anfangszeiten eintreten oder vereinbarte Endzeiten überschritten wurden und dem Hotel dadurch nicht vorhersehbare Kosten entstehen.

8.
Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des
des Hotels zu gefährden droht, so wie im Falle höherer Gewalt, kann das Hotel die Veranstaltung absagen.

9.
Eine kostenfreie Abbestellung bzw. Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist grundsätzlich
ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Im Übrigen gelten folgende Stornierungsgebühren:
Rücktritt bis
91 Tage vor Beginn der Veranstaltung/vor Ankunft 80 % des vereinbarten Preises
90 – 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung/vor Ankunft 90 % des vereinbarten Preises
60 – 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung/vor Ankunft 95 % des vereinbarten Preises
30 Tage vor Beginn der Veranstaltung/vor Ankunft 100 % des vereinbarten Preises.

10.
Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens 5 Werktage vor  Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden, sie bedarf der Zustimmung des Hotels. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5 % wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Preis neu festzusetzen, sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarte Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

11.
Bei Durchführung einer Veranstaltung im Innen- oder Außenbereich sorgt das Hotel für die Beschaffung der notwendigen behördlichen und sonstigen Genehmigungen, die zur Einhaltung öffentlich- rechtlicher Auflagen oder sonstiger Vorschriften dienen. Die für die Veranstaltung zu zahlenden Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. werden dem Kunden durch dem Hotel gesondert in Rechnung gestellt. Der Mehrwertsteuersatz beträgt derzeit 7 %, eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer wirkt sich zu Lasten der Kunden aus.

12.
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Hotels nicht gestattet.

13.
Der Kunde haftet für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungs- oder Inventargegenständen des Hotels, die während der Veranstaltung durch die Teilnehmer und/oder beim Auf- und/oder Abbau verursacht werden. Das Einbringen von Gegenständen, wie Ausstellungsgegenstände, Dekorationsmaterialien, Vorführgeräten usw. erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden und bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel.

14.
Reservierte Funktionsräume stehen dem Kunden nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung, darüber hinausgehende
Inanspruchnahme bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel. Die weitergehende Nutzung wird gesondert vergütet. Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten wie Telefon, Bar, zusätzliche bestellte Speisen und Getränke sind von dem Kunden selbst zu bezahlen.

15.
Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels. Als Gerichtsstand wird bei Verträgen zwischen Unternehmen und dem Hotel Burgwedel vereinbart.

16.
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.
Stand 01.01.2019